Teilnahme- und Nutzungsbedingungen

zwischen

der juristischen oder natürlichen Person, die an einer der Veranstaltungen teilnimmt, (Kunden)

und

Kivent GmbH

Josef-Orlopp-Straße 56

10365 Berlin

§ 1 Anwendungsbereich, Vertragsgegenstand, Auftragsverarbeitung nebst Anlagen

(1) Die nachfolgenden Allgemeine Nutzungs- und Teilnahmebedingungen (fortan: ANTB) gelten

  1. für sämtliche Verträge über die Teilnahme an einer Veranstaltung von Kivent (fortan: Veranstaltung).
  2. für sämtliche Verträge über die Nutzung der App (fortan: App)

(2) Diese ANTB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

(3) Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

(4) Soweit Kivent die personenbezogenen Daten des Kunden verarbeitet, gilt mit Zustandekommen dieser Vereinbarung automatisch die beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zwischen Kunden und KIVENT als vereinbart.

§ 2 Haftung

(1) Kivent haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für die darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kivent im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet Kivent bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, der Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Coachee regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.

§ 3 Vergütung, Prüfpflicht vor Zahlung

(1) Die Kunden vergüten die Tätigkeiten von Kivent bzw. des jeweiligen Auftraggebers von Kivent. Die Höhe der Vergütung bietet Kivent im Fall von § 1 Absatz 1 Ziffer 1 ANTB bei Anmeldung zur Veranstaltung  an. Mit vorbehaltloser Anmeldung gilt die Vergütung als angenommen. Sollte nichts vereinbart sein, gilt eine orts- und marktübliche Vergütung als vereinbart.

(2) Auslagen und Umsatzsteuer sind, soweit sie anfallen, durch die Vergütung i.S.v. Absatz 1 nicht abgegolten. Sie werden gesondert ausgewiesen und abgerechnet.

(3) Die Kunden prüfen während der gesamten Vertragslaufzeit, insbesondere aber wenn sie an Kivent eine Zahlung leisten, ob sie insolvent sind oder auf Grundlage einer fachkundigen Prognose demnächst insolvent werden. Mit der vorbehaltlosen Begründung des Vertrags und/oder Zahlung erklären die Kunden in jedem Einzelfall, dass sie weder insolvent sind noch auf Grundlage seiner Prognose demnächst insolvent werden.

Besonderer Teil: Teilnahme an der Veranstaltung

§ 4 Zustandekomen des Nutzungsverhältnisses, Voraussetzung des Zustandekommens, Ende des Nutzungsverhältnisses

(1) Das Veranstaltungsteilnahmeverhältnis kommt nur zustande,

  1. wenn und soweit die Kunden die persönlichen Voraussetzungen § 1 Absatz 2 ANTB erfüllen und
  2. wenn die Kunden sich zu einer konkreten Veranstaltung zumindest elektronisch angemeldet haben.

(2) Für den Fall, dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 ganz oder teilweise nicht erfüllt sind, ist den Kunden eine Teilnahme untersagt. Fällt mindestens eine der Voraussetzungen des Absatzes 1 nach Zustandekommen des Vertrages weg, sind die Kunden verpflichtet, die Veranstaltung zu verlassen oder nicht zu erscheinen, bis die Voraussetzungen wieder vollends erfüllt sind.

§ 5 Veranstaltung: Service-Level, Kontaktaustausch während der Veranstaltung

(1) Kivent weist die Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Veranstaltungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von KIVENT liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von KIVENT handeln, von KIVENT nicht beeinflussbare technische Bedingungen sowie höhere Gewalt. § 6 Absatz 1 dieser ANTB gelten entsprechend.

(2) Während der Veranstaltung haben die Kunden die Möglichkeit, Sportspiele mit Schülern und ggf. anderen Unternehmen durchzuführen sowie Kontaktdaten mit Mitspielern über die App auszutauschen.

§ 6 Verantwortlichkeiten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

(1) Kivent führt die Veranstaltungen durch. Die Kunden verpflichten sich gegenüber Kivent, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Handlungen während der Veranstaltung vorzunehmen. Die Kunden sind im Hinblick auf personenbezogene Daten, die sie während der Veranstaltung erhalten, von sich verantwortliche Stelle und haben daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten rechtskonform ist.

(2) Die Kunden sind für sämtliche von ihnen verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich.

(3) § 9 Absätze 3 und 4 der ANTB gelten entsprechend.

Besonderer Teil: Nutzung der App

§ 7 Zustandekomen des Nutzungsverhältnisses, Voraussetzung des Zustandekommens, Ende des Nutzungsverhältnisses

(1) Das Nutzungsverhältnis über die Nutzung der App kommt nur zustande,

  1. wenn und soweit die Kunden die persönlichen Voraussetzungen § 1 Absatz 2 ANTB erfüllen und
  2. wenn die Kunden ihr Profil in der Web-App angelegt haben.

(2) Für den Fall, dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 ganz oder teilweise nicht erfüllt sind, ist den Kunden eine Nutzung der App untersagt. Fällt mindestens eine der Voraussetzungen des Absatzes 1 nach Zustandekommen des Vertrages weg, sind sie verpflichtet, die App zu löschen und nicht weiter zu nutzen, bis die Voraussetzungen wieder vollends erfüllt sind.

(3) Das Nutzungsverhältnis endet innerhalb von einem Monat nach Ende der Veranstaltung.

§ 8 Verfügbarkeit der App

KIVENT weist die Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Kivent liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von KIVENT handeln, von KIVENT nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die von KIVENT genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen der App haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf Verfügbarkeit oder Funktionalität, der vom KIVENT erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

§ 9 Verantwortlichkeiten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

(1) Kivent speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für die Kunden, die diese bei der Nutzung der Software erheben und speichern und zum Abruf bereitstellen. Die Kunden verpflichten sich gegenüber Kivent, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Die Kunden sind im Hinblick auf personenbezogene Daten die verantwortliche Stelle und haben daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

(2) Die Kunden sind für sämtliche von ihnen verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich.

(3) Die Kunden verpflichten sich in diesem Zusammenhang, Kivent von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls Kivent von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen werden. Kivent wird die Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihnen, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig werden die Kunden Kivent unverzüglich alle für sie verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

(4) Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von Kivent bleiben unberührt.

§ 10 Allgemeine Verhaltenshinweise

(1) Pünktliches Erscheinen wird vorausgesetzt

(2) Bei Absage wird eine schriftliche Information verlangt

(3) Erreichbarkeit über die angegebene E-Mail-Adresse ist notwendig

(4) Antreten in Arbeitskleidung

(5) Eigenverantwortliches Mitbringen benötigter Materialien (geladenes Smartphone und 2 RollUps)

Alle Informationen werden im Vorfeld an die Unternehmen per Mail weitergeleitet. Es ist wichtig, dass diese Informationen alle teilnehmenden Unternehmensvertreter erreichen, dementsprechend bitten wir die jeweiligen Ansprechpartner diese Informationen innerhalb des Teams weiterzugeben.

Die Teilnehmer sind dazu angehalten, bei Verhinderung (bspw. Erkrankung etc.) die Kivent GmbH als Veranstalter des „Karriere Kicks“ mit einer E-Mail an kivent@karriere-kick.de darüber in Kenntnis zu setzen, um anderen Unternehmen so die Teilnahme am Karriere Kick zu ermöglichen.

§ 11 Veränderung/Verschiebung der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor den „Karriere Kick“ zu verkürzen, zu verändern oder vorzeitig zu beenden, ohne dass die Teilnehmer eine Entschädigung verlangen können. Von diesem Recht macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des „Karriere Kicks“ aus organisatorischen, technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Bei höherer Gewalt wie z.B. einer Pandemie wird die Veranstaltung verschoben. Die Tickets behalten ihre Gültigkeit, eine Erstattung der bezahlten Anmeldegebühr ist nicht möglich.

Schlussteil

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text- und/oder Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.