ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Firma Kivent GmbH für die Durchführung von Veranstaltungen

§ 1 Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

§ 2 Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Local Hero und Kivent im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung „Karriere Kick“.

§ 3 Adressatenkreis, Prüfpflicht vor Vertragsschluss

(1) Dieser Vertrag richtet sich an Unternehmen und Unternehmer sowie an Körperschaften des öffentlichen Rechts.

§ 4 Begriffsbestimmungen

Im Rahmen dieser Vereinbarung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. Der Local Hero ist die in der Auftragsbestätigung näher bezeichnete, natürliche und/oder juristische Person, die die Auftragsbestätigung unterzeichnet hat.
  2. Kivent ist die in der Auftragsbestätigung näher bezeichnete juristische Person, die über dem Klammerzusatz „Kivent“ steht.
  3. Vertragsschluss ist der Tag, an dem folgende Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen: (1) Unterschrift der Auftragsbestätigung durch den Local Hero, (2) Zugang der Auftragsbestätigung bei Kivent. Es wird vermutet, dass die Auftragsbestätigung am dritten Tag, der auf die beidseitige Unterzeichnung folgt, bei Kivent zugeht. Beiden Parteien steht das Recht zu, einen anderen Zugang zu beweisen.
  4. Karriere Kick ist eine Veranstaltung, die der Vernetzung von potenziellen Arbeitnehmern und/oder Auszubildenden mit potenziellen Arbeitgebern und/oder Ausbildern dient. Der Karrierekick wird vom hiesigen Local Hero organisiert und findet unter Unterstützung von Kivent in einem sportlichen Rahmen (Kickern) statt.
  5. Local Hero Mastermind: Das ist eine Gruppe, in der alle Local Heros, und ein Vertreter von Kivent organisiert sind. Kivent organisiert und leitet diese Gruppe und wird – nach eigenem Ermessen – Wissensinhalte über die Organisation, Bewerbung und Vermarktung des Karriere-Kick vermitteln.
  6. Teilnehmer ist die natürliche Person, die als Bewerber für einen Ausbildungs- und/oder Arbeitsplatz an einem Karriere-Kick teilnimmt.
  7. Teilnehmendes Unternehmen ist die die juristische und/oder natürliche Person, die als potenzieller Arbeitgeber und/oder Ausbilder an einem „Karriere-Kick“ teilnimmt, den der hiesige Local Hero veranstaltet.
  8. Das „ursprünglich vereinbarte Veranstaltungsdatum“ ist der Termin, der in der Auftragsbestätigung als solcher dokumentiert wird.

§ 5 Haftung, Schadloshaltung

(1) Kivent haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für die darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kivent im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet Kivent bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, der Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Local Hero regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.

(4) Sollten Dritte Kivent wegen eines solchen Tun, Dulden oder Unterlassens in Anspruch nehmen, das im Zusammenhang mit der vom Local Hero organisierten Karriere-Kicks herrührt, ist der Local Hero verpflichtet,

  1. Kivent hinsichtlich jedweder Haftung schadlos zu halten,
  2. Kivent jedwede Aufwendungen und sonstigen Kosten zu ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme entstanden sind,
  3. hinsichtlich der Aufwendungen und sonstigen Kosten i.S.v. Ziffer 2, insbesondere Kosten der Rechtsverteidigung, Kivent einen angemessenen Vorschuss zu leisten,
  4. Kivent entsprechend der Grundsätze von Treu und Glauben mit sämtlichen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die zur Rechtsverteidigung erforderlich sind.

Sofern und soweit der Local Hero die Inanspruchnahme i.S.v. Satz 1 nicht zu vertreten hat, entfallen die Pflichten nach Satz 1.

§ 6 Prüfpflicht (Insolvenz)

Der Local Hero prüft während der gesamten Vertragslaufzeit, insbesondere aber wenn er an Kivent eine Zahlung leistet, ob er insolvent ist oder auf Grundlage einer fachkundigen Prognose demnächst insolvent werden wird. Mit der vorbehaltlosen Unterzeichnung des Vertrags und/oder Zahlung erklärt der Local Hero in jedem Einzelfall, dass er zum jeweiligen Zeitpunkt weder insolvent ist noch auf Grundlage seiner Prognose demnächst insolvent werden wird.

§ 7 Laufzeit des Vertrages

Grundsätzlich beginnt der Vertrag, sobald Kivent eine vom Local Hero unterzeichnete Auftragsbestätigung, die auf diese Allgemeinen Vertragsbedingungen Bezug nimmt, mindestens in Textform zugeht. Er endet erst mit Ende der Veranstaltung Karriere-Kick. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Unterstützungsleistungen von Kivent

(1) Kivent erbringt gegenüber dem Local Hero folgende Leistungen:

  1. Service und Support:
    •  Kivent ermöglicht dem Local Hero die Teilnahme an der Local Hero Mastermind. Diese Leistung umfasst
      • einen alle vierzehn Tage stattfindenden Austausch über ein Videokonferenztool, wobei Kivent den Zeitpunkt der Videokonferenz nach eigenem Ermessen festlegt.
      • den für die Vertragslaufzeit bestehenden Zugang zu einer geschlossenen Gruppe des sozialen Netzwerks Facebook, das von Meta Platforms, Inc. (USA) und innerhalb der Europäischen Union von der Meta Platforms Ireland Ltd (Irland, EU) betrieben wird, wobei Mitglieder der Gruppe nur Vertreter von Kivent und Local Heros sind.
      • den für die Vertragslaufzeit bestehenden Zugang zu einem internen Bereich, der über eine Internetseite mittels Zugangsdaten betreten werden kann, wobei zugangsberechtigt nur Vertreter von Kivent und Local Heros sind.

Bei allen Formaten der Mastermind wird Kivent – nach eigenem Ermessen – Wissensinhalte über die Organisation, Bewerbung und Vermarktung des Karriere-Kick vermitteln. Die Formate dienen aber auch dem Austausch der Local Heros untereinander.

    • Kivent stellt dem Local Hero folgendes im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsformat Karriere-Kick bereit:
      • ein Webportal bzw. eine Web-Applikation, über das bzw. die sich die Teilnehmer und teilnehmenden Unternehmen zu einer Veranstaltung anmelden können. Kivent speichert die hierbei erhobenen Daten und stellt sie dem Local Hero zur Verfügung, soweit dies die Teilnehmer und teilnehmenden Unternehmen seiner Veranstaltung betrifft.
      • Support und Unterstützung bei der Pflege des Webportals bzw. der Webapplikation i.S.v. lit. b, litt. i.
      • eine E-Mail-Adresse, über die Organisation, Bewerbung und Vermarktung des Karriere-Kicks abgewickelt werden können.
      • Informationsmaterial und Checklisten zur strukturierten Vorgehensweise.
      • eine Orientierungshilfe für die datenschutzrechtliche Organisation des Karriere-Kicks.
      • Zugang zu einem sog. Connectoor-Konto, das von der jobEconomy GmbH (Deutschland/EU) angeboten wird.
  1. Marketing- und Promotion-Paket: Kivent stellt dem Local Hero folgende Materialen zur Bewerbung und Vermarktung des Karriere Kicks zur Verfügung:
    • eine Internetseite zur Bewerbung des Events, einschl. technischer Support zur Pflege dieser Internetseite.
    • Digitale Akquisemappen zur Verteilung an Schulen, Schüler und Unternehmen.
    • Vorlagen für die Kommunikation über den Karriere Kick (mit Orientierungshilfen für Formulierungen).
    • digitale Marketingmaterialien.
  2. Eventpaket: Kivent unterstützt den Local Hero bei der Durchführung des Karriere Kicks wie folgt:
    • Sobald der Local Hero einen Veranstaltungsort organisiert hat, wird das für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Equipment aufgestellt.
    • Kivent stellt als Orientierungshilfe ein Hygiene-Konzept zur Verfügung.
    • Kivent ist bei der Durchführung des Karriere Kicks mit mindestens 6 Vertretern vor Ort und beantwortet während des Karriere Kicks spontane Nachfragen des Local Heros.
  3. Media-Paket: Kivent erbringt mit Blick auf die mediale Begleitung des Karriere Kicks folgendes zur Verfügung:
    • Kivent fertigt einen Event-Film an, der den Karriere-Kick dokumentiert und überträgt dem Local Hero hieran die zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechte.
    • Kivent fertigt Fotografien an, die den Karriere Kick dokumentieren und überträgt dem Local Hero hieran die zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechte.
    • Kivent fertigt kurze Interviews mit Teilnehmern und Vertretern der teilnehmenden Unternehmen an, die ein sog. Testimonial zur Veranstaltung abgeben und überträgt dem Local Hero hieran die zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechte.
    • Der Local Hero überträgt Kivent ein zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Aufnahmen für die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken und Kivent-Webauftritten, und stellt sicher, dass die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  4. Infotainment- und Netzwerk-Event: Sobald der Local Hero einen Veranstaltungsort organisiert und teilnehemende Unternehmen eingeladen hat, unterstützt Kivent den Local bei der Durchführung einer Netzwerkveranstaltung. Die Unterstützungsleistung entspricht der Leistung nach § 8 Absatz 1 Ziffer 3.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Local Heros

(1) Wenn Kivent seine Leistungen erbringt, ist damit keine Rechtsberatung verbunden. Der Local Hero darf die zur Verfügung gestellten Informationen lediglich als Orientierungshilfen verwenden und ist dafür verantwortlich, alle Entscheidungen bzgl. der Organisation des Karriere-Kicks eigenverantwortlich rechtlich zu prüfen oder überprüfen zu lassen. Er ist verpflichtet, eigenständig eine rechtskonforme Veranstaltung sicherzustellen.

(2) Der Local Hero schafft die datenschutzrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen dafür, dass die Daten der Teilnehmer und teilnehmenden Unternehmen, die darin einwilligen, an Kivent übermittelt werden. Der Local Hero wird, soweit erforderlich und zulässig, mit Kivent eine Vereinbarung nach Artikel 26 DSGVO oder Artikel 28 DSGVO schließen.

(3) Mit Blick auf die Leistungen nach § 8 Absatz 1 Ziffer 1 lit. a gilt, dass der Local Hero

    • für alle Aufwendungen, die mit der Teilnahme verbunden sind (z.B. Anreisekosten, Telekommunikationskosten), allein verantwortlich ist und die damit verbundenen Kosten selbst trägt,
    • sicherstellt, dass er die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen (z.B. für die Nutzung der Videokonferenz) und rechtlichen Voraussetzungen (z.B. Bereitschaft, Facebook zu nutzen) schafft.

(4) Mit Blick auf die Leistungen nach § 8 Absatz 1 Ziffer 1 lit. b gilt, dass der Local Hero

    • für alle Aufwendungen, die mit der Entgegennahme der Leistung verbunden sind (z.B. Telekommunikationskosten), allein verantwortlich ist und die damit verbundenen Kosten selbst trägt,
    • auf Verlangen das Tool Connectoor eigenständig nach Artikel 28 DSGVO evaluiert und nur im Fall der Zulässigkeit die Anbieterin mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt.

(5) Mit Blick auf Leistungen nach § 8 Absatz 1 Ziffern 3 und 5 gilt, dass der Local Hero einen Veranstaltungsort bereitstellt, an dem mit Blick auf die Raumgröße, technische Ausstattung (z.B. Stromanschlüsse) und rechtlichen Gegebenheiten (z.B. Eignung für Veranstaltungen, Lärmschutz usw.) erfüllt sind, die für die Durchführung des Karriere-Kicks erforderlich sind. Der Local Hero informiert sich vorab bei Kivent über die notwendigen Gegebenheiten und prüft diese anschließend selbst.

(6) Mit Blick auf Leistungen nach § 8 Absatz 1 Ziffer 4 gilt, dass der Local Hero die übrigen Voraussetzungen für die Nutzung dieser Medien (z.B. Einwilligung der Betroffenen in die Veröffentlichung der Medien) eigenverantwortlich und auf eigene Kosten schafft.

§ 10 Vergütung

(1) Die Gesamtvergütung für die Leistungen nach § 8 – bezogen auf eine Veranstaltung, also einen Karriere-Kick – ist in der Auftragsbestätigung definiert. Dieser Betrag ist wie folgt zu zahlen:

  • Mit Vertragsschluss zahlt der Local Hero eine Anzahlungsrechnung. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der Gesamtsumme geteilt durch die Anzahl der Monate ab Vertragsschluss bis einen Monat nach dem Event.
  • Ab dem 1. Tag des Monats nach Vertragsschluss erhält der Local Hero monatlich eine Teilrechnung in derselben Höhe wie die Anzahlung.
  • Am 1. Tag des Monats nach dem Event erhält der Local Hero die Abschlussrechnung, die sich aus dem Gesamtbetrag abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen ergibt.

(2) Aufwendungen (z.B. Transport- und Reisekosten) sind von der Vergütung nicht abgedeckt. Kivent rechnet diese gesondert ab. Insbesondere sind folgende Aufwendungen wie folgt zu vergüten:

  • Es werden die tatsächlich angefallenen Speditionskosten nachweislich eingereicht und abgerechnet. Es handelt sich dabei um einen 12-Tonner LKW. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Entfernung der Veranstaltung zum Lager der Kivent GmbH.
  • Übernachtungskosten werden in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten nachweislich eingereicht und abgerechnet. Insofern die Übernachtung pro Person mehr als 130 € beträgt, werden die Kosten in der Abrechnung pro Person und pro Nacht auf 130 € gedeckelt.
  • Die Transport- und Reisekosten werden der Abschlussrechnung hinzugefügt.

(3) Sämtliche Zahlbeträge sind Nettobeträge. Die Umsatzsteuer wird, sofern sie anfällt, gesondert abgerechnet.

(4) Es besteht die Option, die Beträge per SEPA-Lastschriftmandat einziehen zu lassen.

(5) Sofern Rechnungen nicht fristgerecht überwiesen werden, wird das Forderungsmanagement wie folgt wirksam:

    • Die Zahlungsfrist für gestellte Rechnungen beträgt 10 Tage.
    • Nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt eine erste Zahlungserinnerung mit einer Frist von 5 Tagen.
    • Nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt die 1. Mahnung mit einer Frist von 5 Tagen.
    • Nach Ablauf der Mahnfrist erfolgt eine 2. Mahnung mit einer Frist von 5 Tagen. Sofern nach Ablauf der 2. Mahnfrist kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, wird die Mahnung an einen Drittdienstleister (Creditreform) abgegeben.
    • Sobald die Mahnung an den Drittdienstleister übergeben werden muss, wird der Einzug aller darauf folgenden Beträge über ein SEPA-Lastschriftmandat verpflichtend.

§ 11 Verschiebung eines Karriere Kicks, Absage

(1) Die Verschiebung eines „Karriere Kicks“ durch den Local Hero, berührt die Fälligkeit von Kivents Vergütungsansprüchen nach § 10 nicht. Der Local ist verpflichtet die Verschiebung Kivent mindestens in Textform mitzuteilen.

(2) Sofern die Verschiebung

  • weder auf behördlichen und/oder gesetzlich zwingenden Vorgaben beruht, insbesondere auf einem pandemiebedingten Sachverhalt
  • noch auf Umständen, die Kivent zu vertreten hat,

wird die Vergütung i.S.v. § 10 Absatz 1 lit. c bereits am Tag nach dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungsdatum fällig. Somit bleibt der ursprüngliche Zahlungsplan unberührt.

(3) In den Fällen nach Absatz 2 ist Kivent nur dann verpflichtet, seine Leistungen im Zusammenhang mit dem verschobenen „Karriere Kick“ zu erbringen, wenn

  • das ursprünglich vereinbarte Veranstaltungsdatum im Zeitpunkt der Mitteilung nach Absatz 1 Satz 2 noch mindestens zwei Monate in der Zukunft liegt und
  • der neue Termin nicht später als sechs Monate seit dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungsdatum liegt.

Für den in diesem Fall zusätzlich anfallenden Umstellungsaufwand, entsteht Kivent ein zusätzlicher Vergütungsanspruch von 3.000,00 Euro netto, der innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung nach Absatz 1 Satz 2 und unabhängig von der übrigen Vergütung sofort fällig wird.

(4) Für den Fall, dass der Local Hero einen Karriere Kick endgültig absagt, gilt folgendes:

  • Der Local Hero zahlt 80 % der vereinbarten Vergütung, wenn die Absage frühestens zwei Monate und spätestens zwei Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungsdatum erfolgt.
  • Der Local Hero zahlt 50 % der vereinbarten Vergütung, wenn die Absage spätestens zwei Monate und einen Tag vor dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungsdatum erfolgt.

In allen anderen Fällen und/oder wenn die Absage nicht mindestens in Textform erfolgt, zahlt der Local Hero die gesamte Vergütung. In allen Fällen gilt, dass die Fälligkeitsregelungen in § 10 unberührt bleiben.

Für den Fall der endgültigen Absage hat Kivent das Recht, den bisherigen Local Hero durch einen neuen Local Hero zu ersetzen, der dann die Veranstaltung durchführt.

§ 12 Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text- und/oder Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(3) Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Kivent ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Maßgeblich ist das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht; dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Auftragnehmers zuständig ist. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.